Sachkundenachweis
Im Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) die Halter von Hunden, die ausgewachsen größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg sind, ihre Sachkunde nachzuweisen (§11 Abs. 2 LHundG NRW).
Unsere Praxis ist vom Regierungspräsidenten der Stadt Köln ermächtigt, Prüfungen der Sachkunde durchzuführen. Wir helfen Ihnen gerne, sich auf diese Prüfung vorzubereiten und erteilen Ihnen im Anschluss an die erfolgreiche Prüfung sofort Ihren Sachkundenachweis.
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Weitere Informationen zum Erhalt Ihres Sachkundenachweises gibt es in unserer Terminsprechstunde. Kontaktieren Sie uns gerne. Wir finden garantiert einen Termin.