Kennzeichnung

Die Kennzeichnung eines Tieres dient dem Eigentumsnachweis bei Tierdiebstählen und erlaubt auch bei entlaufenen oder verirrten Tieren eine schnelle Identifikation und Rückführung nach Hause zu Frauchen oder Herrchen.

Speziell für die Erstellung eines EU-Heimtierausweises für den internationalen Reiseverkehr mit Hunden, Katzen oder Frettchen ist eine Kennzeichnung mittels eines nach ISO-Norm 11784 zertifizierten Microchips verpflichtend vorgeschrieben.

Die Stadt Köln hat am 04.04.2018 die Katzenschutzverordnung (KatSchutzVO) für freilaufende Katzen erlassen. Sie schreibt zwingend die Kennzeichnung mittels Microchip oder Tätowierung, die Meldung bei einem Haustierregister sowie die Kastration von freilaufenden Katzen vor.

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